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Neben der Volkswirtschaftslehre (VWL) ist die Betriebswirtschaftslehre (BWL) ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften. Ihre Aufgabe ist zum einen die Beschreibung und Erklärung wirtschaftlicher Phänomene und Gegebenheiten. Zum anderen erfasst die BWL Vorgänge und Abläufe in Betrieben und zeigt Wege auf, wie die Ziele eines Betriebs in optimaler Weise erreicht werden können. Hier erarbeitet die BWL Handlungsempfehlungen und Verfahrensregeln für die in der Praxis Tätigen.

Die Bereiche Planung, Steuerung, Beschaffung, Lagerung, Produktion, Investition sowie Finanzierung, Absatz und Personal werden unter dem Begriff der "Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre" behandelt. Die spezielle Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit den einzelnen Branchen der am Wirtschaftsleben Beteiligten: Traditionell wird hier unterschieden zwischen Industrie-, Handels-, Bank-, Versicherungs- und landwirtschaftlicher Betriebslehre.

(weitere Informationen: DUDEN. Das Lexikon der Wirtschaft. Dudenverlag, 2001, S. 259)