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Neben der Volkswirtschaftslehre (VWL) ist die Betriebswirtschaftslehre
(BWL) ein Zweig der Wirtschaftswissenschaften. Ihre Aufgabe ist zum einen
die Beschreibung und Erklärung wirtschaftlicher Phänomene und Gegebenheiten.
Zum anderen erfasst die BWL Vorgänge und Abläufe in Betrieben und zeigt
Wege auf, wie die Ziele eines Betriebs in optimaler Weise erreicht werden
können. Hier erarbeitet die BWL Handlungsempfehlungen und Verfahrensregeln
für die in der Praxis Tätigen.
Die Bereiche Planung, Steuerung, Beschaffung, Lagerung, Produktion, Investition
sowie Finanzierung, Absatz und Personal werden unter dem Begriff der "Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre" behandelt. Die spezielle Betriebswirtschaftslehre
befasst sich mit den einzelnen Branchen der am Wirtschaftsleben Beteiligten:
Traditionell wird hier unterschieden zwischen Industrie-, Handels-, Bank-,
Versicherungs- und landwirtschaftlicher Betriebslehre.
(weitere Informationen: DUDEN. Das Lexikon der Wirtschaft. Dudenverlag,
2001, S. 259) |
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